Die Schüler und Schülerinnen, die häufig fehlen, müssen damit rechnen, dass wir ihre Eltern deshalb anschreiben.
Eine Schule kann Schülern und Schülerinnen, regelmäßig und / oder häufig unentschuldigt fehlen, die Pflicht auferlegen, dass jede Fehlstunde oder jeder Fehltag nur noch mit einem ärztlichen Attestpflicht entschuldigt werden kann. Außerdem müssen Familien von unentschuldigt fehlenden Schülern und Schülerinnen damit rechnen, dass durch die Schule an das Staatliche Schulamt ein Bußgeld beantragt wird.
Die EBS hat ein einheitliches standardisiertes Verfahren entwickelt, wie Eltern informiert werden und wann Attestpflicht und Bußgeld von häufig unentschuldigt fehlenden Schülern und Schülerinnen fällig wird. Zm Download steht hier der Elternbrief aus dem Schuljahr 2022/2023
Durch Anklicken der Felder werden Ihnen die entsprechenden Formulare zum Download angeboten herunter.
Der Download beginnt automatisch
Die ausgefüllten Formulare geben Sie oder Ihr Kind im Sekretariat ab oder schicken sie uns zu.
Für Anfragen zur Aufnahme bitten wir Sie uns das Kontaktformular auszufüllen, das beim Anklicken der Felder aufgeht. Anschließend werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, in der Sie den Aufnahmeantrag downloaden können, den Sie dann zum Aufnahmegespräch ausgefüllt und von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben mitbringen können. Einen Termin vereinbaren wir mit Ihnen per Mail oder telefonisch.
Sie möchten, dass Ihr Kind an die Eugen-Bachmann-Schule wechselt?
Klicken sie auf den Text, es öffnet sich ein Kontaktformular. Wir bitten Sie über das Kontaktformular mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Angaben, um die wir Sie bitten, dienen der Vorbereitung für ein Aufnahmegespräch.
Antrag auf Beurlaubung in Verbindung mit Ferien.
Abzugeben bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.
Hier finden Sie den aktuellen Schulvertrag. Zum Schuljahr 2024/2025 gilt ein neuer Schulvertrag, der mit allen Schülerinnen und Schülern regelmäßig besprochen wird. Er wird hier demnächst veröffentlicht.
Schüler und Schülerinnen im Ganztag (Jahrgang 5 und 6) dürfen bei Hitzefrei nur nach Hause gehen, wenn ihre Erziehungsberechtigten dem zustimmen. Unterstützung erhalten Sie im Sekretariat.
Der Verlust des Deutschland-Tickets muss der Verkehrsgesellschaft Gersprenztal gemeldet werden. Unterstützung erhalten Sie im Sekretariat.
Das Beitrittsformular für den Freundeskreis kann im Sekretariat abgegeben werden.
Das Notfalldatenblatt der Schüler wird von den Eltern ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben. Wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, müssen Sie das der Schule mitteilen.
Der Antrag wird von den Eltern ausgefüllt und über das Kind im Sekretariat abgegeben inkl- einem aktuellen Passbild.
Hier wurde das gesamte Informationspaket Datenschutzhinweise für die LUSD, SPH, Microsoft usw. zum download abgelegt.
Die Nutzung von Tablet-PCs durch Schüler und Schülerinnen ist ab Jahrgang 8 erlaubt.
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf einer schriftlichen Erklärung der Eltern (§ 100 HSchG) oder der religionsmündigen Schülerinnen und Schüler. Die Schule hat die Abmeldung von religionsmündigen, aber noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern den Eltern schriftlich mitzuteilen. Die Abmeldung ist nur in der Form der Einzelabmeldung statthaft. Sie soll nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Eine Rücknahme der Abmeldung ist zulässig.
Sie wünschen für Ihr Kind eine Beratung über die Schulform oder einen Wechsel der Schulform?
Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Klassenleitung. Der Übergang einer Schülerin oder eines Schülers in einen anderen Bildungsgang ist in der Regel zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig (in die 10R nur zu Beginn des Schuljahres).
Die Eltern stellen den Antrag, den die Klassenkonferenz befürwortet oder ablehnt. Die KLassenkonferenz orientiert sich hierbei an § 15 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV).